Luftfracht
Luftfrachtsicherheit
Die Luftfrachtsicherheit genießt immer mehr an Bedeutung, daher sind schon viele unsere Fahrer und Subunternehmer entsprechend den Anforderungen der Luftsicherheit nach den Vorgaben des Luftfahrtbundesamtes gemäß VO (EU) Nr.185/2010 Anhang 11.2.3.9 geschult. Gern zeichnen wir auch Ihre Transporteurserklärung.
Verzollung
Für die Verzollung Ihrer Sendungen (z.B. von/nach der Schweiz oder Norwegen) können wir auf erfahrene Zollagenturen zugreifen, um diese zollrechtlich korrekt abgefertigt, zustellen zu können. Dies umfasst neben der Grenzzollabfertigung auch Leistungen wie die Gestellung beim Hauptzollamt. Wir beraten Sie gerne!